Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse hat eine lange Historie und ist geprägt von interdisziplinären Besonderheiten. Trotzdem ermöglicht die U-Kasse flexible Gestaltungsansätze, welche weit über den Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege hinausgehen. Diese Gestaltungsspielräume gilt es zu kennen. Doch ohne exakte Kenntnisse der U-Kasse als Durchführungsweg und als Versorgungsträger wird aus der Chance ein Risiko entstehen. Die Kenntnisse sind deshalb, sowohl auf der Beraterseite als auch auf der Unternehmensseite sowie auf Seite der Versorgungsträger äußerst wichtig.

Anrechnung im Zertifikatslehrgang zum Senior BAV Spezialist (IHK)

INHALTE DES SEMINARSEINFÜHRUNGBERATUNG DES ARBEITGEBERS

1.1 Arbeitsrecht
1.1.1 Rechtsanspruch
1.1.2 Rechtsbegründungsakte
1.1.3 Zusage-Arten

1.2 Steuerrecht
1.2.1 Zuwendungen der Trägerunternehmen
1.2.2 Gestaltungsmaßnahmen rund um den § 4 d EStG

1.3 Bilanzierungspflicht/Angaben im Anhang
1.3.1 Ansatzwahlrechte
1.3.2 Bewertungsmethoden

2 UNTERSTÜTZUNGSKASSE

2.1 Rechtsgrundlagen
2.1.1 Rechtsformen
2.1.2 Art der Unterstützungskasse
2.1.3 Satzung- und Leistungsplangestaltung

2.2 Steuerrecht
2.2.1 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Unterstützungskasse
2.2.1.1 Beirat und andere Formen der Mitwirkung der Leistungsberechtigten
2.2.1.2 88-8-4 Grenze
2.2.1.3 Soziale Einrichtung
2.2.2 Vermögen der Unterstützungskasse
2.2.2.1 Zulässiges Kassenvermögen
2.2.2.2 Höchstzulässiges Kassenvermögen
2.2.2.3 Tatsächliches Kassenvermögen
2.2.2.4 Segmentierung und Überdotierung

2.3 Bilanzierung
2.3.1 Rechnungslegung – Pflicht und Kür
2.3.2 Rechtsformspezifische Anforderungen

3 „PORTABILITÄT“ IN TRÄGERUNTERNEHMEN UND UNTERSTÜTZUNGSKASSE

3.1 Arbeitsrechtlich geprägte Portabilität
3.1.1 „Freiwilliger“ Arbeitgeberwechsel
3.1.1.1 Fremdarbeitgeber
3.1.1.2 Konzerninterner Arbeitgeberwechsel
3.1.2 „Unfreiwilliger“ Arbeitgeberwechsel
3.1.2.1 Betriebsübergang
3.1.2.2 Share-Deal
3.1.2.3 Asset-Deal

3.2 Steuerrechtlich geprägte Portabilität
3.2.1 Wechsel des Durchführungsweges (mit/ohne Kassenvermögen)
3.2.2 Wechsel der Unterstützungskasse (mit/ohne Kassenvermögen)
3.2.3 Übertragung von Kassenvermögen

4 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION

4.1 Geschäftsprozesse zur Administration von Unterstützungskassen
4.1.1 Gründung einer Unterstützungskasse
4.1.2 Laufende Verwaltung
4.1.3 Dokumentation/Archivierung
4.1.4 Buchhaltung/Jahresabschluss
4.1.5 Software
4.1.6 Datensicherheit
4.1.7 Entgeltabrechnung

4.2 Verwaltungsmodelle polsterfinanzierte Unterstützungskassen

4.3 Verwaltungsmodelle rückgedeckte Unterstützungskassen

4.4 Haftung der Organe und Berater/D & O – Versicherung

4.5 Versorgungsausgleich

5 LIQUIDATION / INSOLVENZ

5.1 Trägerunternehmen
5.1.1 Steuerliche Rahmenbedingungen
5.1.2 Zivilrechtliche Rahmenbedingungen
5.1.3 Pensions-Sicherungs-Verein
5.1.4 Anfechtungstatbestände

5.2 Unterstützungskasse
5.2.1 Steuerliche Zweckbindung des Kassenvermögens
5.2.2 Zivilrechtlicher Rückforderungsausschluss
5.2.3 Anfechtungstatbestände

6 FINANZIERUNG / ASSET MANAGEMENT

6.1 Rückgedeckte Unterstützungskasse
6.1.1 Kongruenz der Rückdeckung
6.1.2 Tarifmerkmale Rückdeckung

6.2 Polsterfinanzierte Unterstützungskasse
6.2.1 Liquidität
6.2.2 Fristenkongruenz der Zahlungsströme

6.3 Kombination Rückgedeckter mit polsterfinanzierter Unterstützungskasse

7 BESONDERHEITEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

7.1 Statusfeststellung

7.2 Kriterien zur steuerlichen Anerkennung

7.3 Gesetzlicher und zivilrechtlicher Insolvenzschutz

7.4 Anforderungen an Versorgungszusagen, Leistungsplangestaltung und Anwartschaftsbestätigung

7.5 Chancen und Risiken der Unterstützungskasse aus Sicht des Gesellschafter-Geschäftsführers

IHR NUTZEN
Sie lernen die Unterstützungskasse mit ihren Besonderheiten als eigenständigen Durchführungsweg mit den verbundenen Chancen und Risiken kennen. Außerdem den Aufbau einer U-Kasse und die Abgrenzung in Sonderfragen. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen bietet sich eine Unterstützungskasse als Ergänzung/Alternative zur Direktzusage, gleichwohl die Direktzusage mit mehr Flexibilität punkten kann. Dieses Seminar wird somit helfen, wichtige „Knackpunkte“ der arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beherrschen und bei der Einrichtung sowie Verwaltung dieses Durchführungswegs kompetenter Partner sein zu können.

TRAINER
Andreas Jakob, LL.M.
ist gerichtlich zugelassener Rentenberater, Betriebswirt für bAV (FH) und Gesellschafter-Geschäftsführer der Aetas GmbH Kanzlei für Betriebsrentenrecht und gesetzliches Rentenrecht. Er ist im Bereich der gestaltenden Beratung tätig, d. h. an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Betriebsrenten-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Gesellschaftsrecht. Seine Spezialgebiete/Kernkompetenzen sind: Sanierung und Restrukturierung von GGF-Pensionszusagen, Umstrukturierungen von kollektiven Versorgungszusagen, Bewertung und Beurteilung der betrieblichen Altersversorgung bei Unternehmenstransaktionen (M & A, Betriebsvereinbarungen und Versorgungsordnungen, Führung und Verwaltung von Unterstützungskassen, Betriebsrenten-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Statusfeststellungsverfahren für GGF und mitarbeitende Familienangehörige. Von Herrn Jakob sind Veröffentlichungen im Beck-Verlag und Verlag Erich Schmidt erschienen. Herr Jakob ist zudem öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere betriebsrenten-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung der öffentlichen und privaten Unternehmen.

Eventdatum: 24.04.24 – 25.04.24

Eventort: Heidelberg

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Niedernhäuser Mühle 8
64405 Fischbachtal
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